AGB



Allgemeine Geschäftsbedingungen der Papier-Schäfer GmbH & Co. KG

§ 1 Allgemeines

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Papier-Schäfer GmbH & Co. Die AGB gelten ausschließlich. AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Papier-Schäfer GmbH & Co. KG ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die Papier-Schäfer GmbH & Co. KG in Kenntnis der AGB des Kunden Lieferungen an ihn vorbehaltlos ausführt.

(2) Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer i.S.v. § 14 BGB.

(3) Die AGB gelten auch ohne erneute ausdrückliche Vereinbarung für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, soweit es sich um solche gleicher Art handelt.

§ 2 Vertragsschluss und Vertragsinhalt

(1) Die Papier-Schäfer GmbH & Co. KG erstellt auf Anfrage des Kunden ein Angebot, welches sie dem Kunden zukommen lässt. Die Annahme des Angebots erfolgt durch den Kunden. Nach erfolgter Annahme erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung.

(2) An schriftliche Angebote sieht sich die Papier-Schäfer GmbH & Co. KG 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden.

(3) Die Angebote der Papier-Schäfer GmbH & Co. KG gelten in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe, außer der Umsatz wäre von der Umsatzsteuer befreit.

(4) Für Skizzen, Entwürfe, Probedrucke, Muster und Datenerstellungen, die vom Kunden ausdrücklich verlangt wurden, ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen, auch wenn weitere Aufträge nicht erteilt werden.

§ 3 Liefer- und Leistungszeit

(1) Soweit kein ausdrücklicher verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind die von der Papier-Schäfer GmbH & Co. KG in der Auftragsbestätigung genannten Liefertermine oder -fristen ausschließlich unverbindliche Angaben. Fixtermine bedürfen einer gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung.

(2) Verletzt der Kunde Informations- oder Mitwirkungspflichten wie die Vorlage von zur Auftragsausführung benötigten Unterlagen, so kann er sich auf eine etwaige Nichteinhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist nicht berufen. Die Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, in welchem der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber der Papier-Schäfer GmbH & Co. KG nicht nachkommt.
Beruhen Satzfehler auf falschen Angaben des Kunden oder auf von diesem zu vertretenden Umständen wie falscher Datenübermittlung oder unleserlichen Manuskripten, kann dem Kunden die für die Korrektur aufgewendete Arbeitszeit zusätzlich berechnet werden.

(3) Die Papier-Schäfer GmbH & Co. KG haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (wie etwa die nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die die Papier-Schäfer GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die Papier-Schäfer GmbH & Co. KG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängert sich die Lieferfrist um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Über die eingetretenen Umstände wird die Papier-Schäfer GmbH & Co. KG den Kunden unverzüglich benachrichtigen. Soweit dem Kunden infolge der nicht nur vorübergehenden Verzögerung ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist, kann er nach angemessener Nachfristsetzung durch schriftliche Erklärung gegenüber der Papier-Schäfer GmbH & Co. KG zurücktreten.

(4) Handelt es sich um einen Abrufvertrag, so muss die gesamte Bestellmenge durch den Kunden spätestens innerhalb eines Kalenderjahres nach Auftragserteilung abgenommen sein. Ist die Gesamtbestellmenge innerhalb dieser Frist durch den Kunden nicht abgenommen, ist die Papier-Schäfer GmbH & Co. KG nach ihrer Wahl berechtigt, die noch vorhandene Ware an den Kunden auszuliefern oder die Ware bei sich selbst oder an dritter Stelle einzulagern und dem Kunden die Kosten dieser Lagerung in Rechnung zu stellen.

(5) Die Papier-Schäfer GmbH & Co. KG ist zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt, wenn diese für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar sind, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand entsteht.

(6) Die Papier-Schäfer GmbH & Co. KG übermittelt dem Kunden vor Leistungserbringung einen Korrekturabzug. Der Lauf der Leistungs- bzw. Lieferungszeit ist für die Dauer der Prüfung des Korrekturabzugs und der Prüfung von Andrucken oder Fertigungsmustern durch den Kunden gehemmt. Die Hemmung beginnt am Tage der Absendung des Korrekturabzugs, der Andrucke oder Fertigungsmuster an den Kunden und endet mit dem Tage des Zugangs seiner Stellungnahme.

(7) Verlangt der Kunde nach Zustandekommen des Vertrages Änderungen des Auftrages, welche die für die Herstellung der Ware benötigte Zeit beeinflussen, beginnt die Lieferzeit mit der Bestätigung des geänderten Auftrages durch die Papier-Schäfer GmbH & Co. KG von neuem zu laufen.

(8) Wird mit dem Kunden der Versand der Ware durch ein Transportunternehmen vereinbart, schuldet die Papier-Schäfer GmbH & Co. KG nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Übergabe an das Transportunternehmen und hat vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht zu vertreten.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart, sind Rechnungsbeträge innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsstellung fällig und zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 8 Kalendertagen wird ein Skonto in Höhe von 2 % gewährt, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen.

(2) Zahlungen sind ausschließlich und kostenfrei auf eines der Konten der Papier-Schäfer GmbH & Co. KG zu leisten. Eine Verpflichtung zur Annahme von Wechseln und Schecks besteht nicht. Wechsel und Schecks werden durch die Papier-Schäfer GmbH & Co. KG grundsätzlich nur erfüllungshalber angenommen. Wechsel und Scheckkosten, Diskontspesen etc. gehen zu Lasten des Kunden. Auf Erfüllung kann sich der Kunde erst berufen, wenn der Wechsel oder Scheck eingelöst und der Gegenwert auf dem Konto der Papier-Schäfer GmbH & Co. KG gutgeschrieben wurde. Bei Zahlungen mit Wechsel wird Skonto nicht gewährt.

(3) Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist die Papier-Schäfer GmbH & Co. KG berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Papier-Schäfer GmbH & Co. KG behält sich insoweit vor, einen höheren Schaden nachzuweisen.

(4) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Gefahrübergang

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über.

(2) Wurde mit dem Kunden der Versand der Ware durch ein Transportunternehmen vereinbart, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware spätestens mit Übergabe der Ware (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an das zur Ausführung der Versendung bestimmte Transportunternehmen auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Papier-Schäfer GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an der an den Kunden gelieferten Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen vor. Der Kunde hat die Ware unentgeltlich für die Papier-Schäfer GmbH & Co. KG aufzubewahren.

(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist er hingegen nicht berechtigt.

(3) Die dem Kunden aus der Weiterveräußerung gegen seinen Vertragspartner entstehenden Ansprüche werden hiermit bis zur Höhe aller offenen Forderungen zur Sicherung an die Papier-Schäfer GmbH & Co. KG abgetreten.

(4) Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an die Papier-Schäfer GmbH & Co. KG abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Der Kunde wird den Erlös zur Erfüllung der bestehenden Forderungen der Papier-Schäfer GmbH & Co. KG verwenden.

(5) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie auf das Eigentum der Papier-Schäfer GmbH & Co. KG hinweisen und die Papier-Schäfer GmbH & Co. KG unverzüglich hierüber informieren, um dieser die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, der Papier-Schäfer GmbH & Co. KG die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

§ 7 Gewährleistung

(1) Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach der Ablieferung sorgfältig zu untersuchen. Die Ware gilt hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden im gelieferten Zustand genehmigt, wenn der Papier-Schäfer GmbH & Co. KG nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gilt die Ware als vom Kunden im gelieferten Zustand genehmigt, wenn die Mängelrüge der Papier-Schäfer GmbH & Co. KG nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte.

(2) Auch Korrekturabzüge oder Andrucke hat der Kunde auf sämtliche Fehler hin zu überprüfen. Er hat festgestellte Fehler unverzüglich mitzuteilen bzw. die Korrekturabzüge oder Andrucke druckreif an die Papier-Schäfer GmbH & Co. KG zurückzugeben. Mehrkosten, die sich aufgrund einer Änderung des Auftrages nach Erteilung der Druckgenehmigung ergeben, hat der Kunde zu tragen.

(3) Bei Vorliegen eines Mangels an der Ware leistet die Papier-Schäfer GmbH & Co. KG nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei Vorliegen nur unerheblicher Mängel steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

(5) Geringfügige produktionsbedingte Abweichungen der Ware stellen keinen Mangel dar. Auch die fehlende Eignung der Ware für den vom Kunden beabsichtigten Verwendungszweck, wie etwa Haftung von Klebeetiketten auf Käuferprodukten, stellt keinen Mangel dar und ist von der Papier-Schäfer GmbH & Co. KG nicht zu vertreten, es sei denn, der konkrete Verwendungszweck und die Beschaffenheit der Ware wurde ausdrücklich und schriftlich vereinbart.

(6) Liegt tatsächlich kein Mangel vor, so kann die Papier-Schäfer GmbH & Co. KG vom Kunden die aus dem unberechtigten Mängelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.

(7) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 9 dieser AGB und sind im Übrigen ausgeschlossen.

§ 8 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

(1) Der Kunde versichert, dass durch die von ihm eingebrachten Werke, beispielsweise Logos, Skizzen und Originale, keine Schutzrechte und Urheberrechte Dritter verletzt werden. Die Papier-Schäfer GmbH & Co. KG ist zur Prüfung dieser Rechte nicht verpflichtet. Der Kunde stellt die Papier-Schäfer GmbH & Co. KG von sämtlichen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter, einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten, frei.

(2) Die Papier-Schäfer GmbH & Co. KG ist berechtigt, die Arbeit unverzüglich einzustellen, sobald ein Dritter eine Verletzung seines Rechtes anzeigt. Dies wird die Papier-Schäfer GmbH & Co. KG dem Kunden unverzüglich anzeigen. Der Kunde hat binnen 14 Tagen ab Anzeige seine Berechtigung nachzuweisen. Gelingt ihm dies nicht, ist die Papier-Schäfer GmbH & Co. KG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 9 Haftung

(1) Die Papier-Schäfer GmbH & Co. KG haftet nicht im Falle einfach fahrlässiger Pflichtverletzungen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

(2) Werden wesentliche Vertragspflichten verletzt, beschränkt sich die Haftung der Papier-Schäfer GmbH auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die auf Mängeln der Ware beruhen, sind darüber hinaus nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Ware typischerweise zu erwarten sind.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der Papier-Schäfer GmbH & Co. KG zurechenbaren Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden. Die Haftung der Papier-Schäfer GmbH & Co. KG ist im Übrigen unbeschränkt, soweit sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder sofern arglistiges Verhalten sowie garantierte Beschaffenheitsmerkmale vorliegen.

(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Maße zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Papier-Schäfer GmbH & Co. KG.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Für diese AGB sowie für die Rechtsbeziehungen zwischen der Papier-Schäfer GmbH & Co. KG und deren Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Streitigkeiten der Sitz der Papier-Schäfer GmbH & Co. KG (Weinheim an der Bergstraße).

Stand Oktober 2018